21.03.2024

BMWi verlängert Förderprogramm „WIPANO – Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen“

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) verlängert das Förderprogramm „WIPANO – Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen“ bis zum 31.12.2027. Über dieses Programm können Handwerksbetriebe Zuschüsse für eine Schutzrechtsanmeldung erhalten. Bis zu 10.000 Euro Zuschuss kann ein Unternehmen für eine Schutzrechtsanmeldung erhalten. Wobei die Förderquote sich auf max. 50 Prozent beläuft.

Antragsberechtigt sind KMU, die in den zurückliegenden drei Jahren kein Schutzrecht bzw. noch nie ein Patent oder Gebrauchsmuster angemeldet haben.

Das Programm beinhaltet 2 Module. Das Modul 2 fördert Aktivitäten zur Verwertung der Produktentwicklung. Falls das Programm komplett ausgeschöpft werden sollte, kann ein max. Zuschuss von 16.000 Euro erreicht werden. Damit eine Förderung erfolgen kann, muss im Vorfeld der Schutzrechtsanmeldung ein Antrag beim Projektträger Jülich (PTJ) gestellt werden. Nach der Bewilligung kann mit dem Schutzrechtsmanagement begonnen werden. Ein nachträglicher Antrag ist nicht möglich.

Ansprechpartner bei der HWK Münster ist der Beraterstelle für Innovation und Technologie (BIT), Hans-Dieter Weniger (Telefon: 0251/5203-120; E-Mail: hans-dieter.weniger@hwk-muenster.de)

Weitere Informationen zum WIPANO-Programm